VIELEN DANK
Wir haben ihre Anfrage erhalten und werden uns umgehend mit Ihnen in Verbindung setzen.
Eine Kopie ihrer Anfrage wurde Ihnen als Erinnerung an die von Ihnen angege- bene Emailadresse gesendet.
Eine Kopie ihrer Anfrage wurde Ihnen als Erinnerung an die von Ihnen angege- bene Emailadresse gesendet.
SYSTEMFEHLER
Leider konnte aufrund eines technischen Defektes ihre Anfrage im Moment nicht weitergeleitet werden.
Bitte versuchen Sie es später noch einmal oder kontaktieren Sie uns telefonisch.
Bitte versuchen Sie es später noch einmal oder kontaktieren Sie uns telefonisch.
Verfügbarkeit
& Preisinformation
& Preisinformation

Service

Allgemeinen Geschäftsbedingungen
I. Geltungsbereich
-
Diese Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über die mietweise Überlassung
von Hotelzimmern zur Beherbergung.
-
Die Unter- oder Weitervermietung der überlassenen Zimmer sowie deren Nutzung
zu anderen als Beherbergungszwecken bedürfen der vorherigen schriftlichen
Zustimmung des Hotels.
- Geschäftsbedingungen des Kunden finden nur Anwendung, wenn dies vorher ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde.
II. Vertragsabschluss
-
Der Vertrag kommt durch die Annahme des Antrags des Kunden durch LetoMotel
zustande. LetoMotel steht es frei, die Zimmerbuchung schriftlich zu bestätigen.
-
Vertragspartner ist LetoMotel und der Kunde. Hat ein Dritter für den Kunden
bestellt oder reserviert, haftet er LetoMotel gegenüber zusammen mit dem Kunden als
Gesamtschuldner für alle Verpflichtungen aus dem Hotelaufnahmevertrag, sofern
eine entsprechende Erklärung des Dritten vorliegt.
III. Leistungen, Preise, Zahlung, Aufrechnung
-
LetoMotel ist verpflichtet, die vom Kunden gebuchten Zimmer bereitzuhalten und
die vereinbarten Leistungen zu erbringen.
-
Der Kunde ist verpflichtet, die für die Zimmerüberlassung und die von ihm in Anspruch
genommenen weiteren Leistungen geltenden bzw. vereinbarten Preise zu zahlen.
-
Die vereinbarten Preise schließen die jeweilige gesetzliche Mehrwertsteuer ein.
-
Die Preise können von LetoMotel ferner geändert werden, wenn der Kunde nach-
träglich Änderungen der Anzahl der gebuchten Zimmer oder der Aufenthaltsdauer
der Gäste wünscht und LetoMotel dem zustimmt.
-
LetoMotel ist berechtigt, bei Vertragsschluss oder danach, unter Berücksichtigung
der rechtlichen Bestimmungen für Pauschalreisen, eine angemessene Vorauszahlung
zu verlangen.
-
Der Kunde kann nur mit einer unstreitigen oder rechtskräftigen Forderung gegenüber
einer Forderung von LetoMotel aufrechnen oder mindern.
-
Der Preis der gesamten gebuchten Übernachtungsdienstleistung ist durch den Gast immer, spätestens bei Anreise im Hotel, im Voraus zu bezahlen.
IV. Rücktritt des Kunden (Abbestellung, Stornierung)
-
Sofern zwischen LetoMotel und dem Kunden ein Termin zum kostenfreien Rücktritt
vom Vertrag schriftlich vereinbart wurde, kann der Kunde bis dahin vom Vertrag
zurücktreten, ohne Zahlungs- oder Schadensersatzansprüche auszulösen.
Das Rücktrittsrecht des Kunden erlischt, wenn er nicht bis zum vereinbarten Termin
sein Recht zum Rücktritt schriftlich gegenüber LetoMotel ausübt.
-
Bei vom Kunden nicht in Anspruch genommenen Zimmern hat LetoMotel die Einnahmen aus
anderweitiger Vermietung der Zimmer sowie die eingesparten Aufwendungen anzurechnen.
- LetoMotel steht es frei, die vertraglich vereinbarte Vergütung zu verlangen und den Abzug für ersparte Aufwendungen zu pauschalieren. Der Kunde ist in diesem Fall verpflichtet, mindestens 80% des vertraglich vereinbarten Preises für Übernachtung zu zahlen. Dem Kunden steht der Nachweis frei, dass der oben genannte Anspruch nicht oder nicht in der geforderten Höhe entstanden ist.
V. Rücktritt des Hotels
-
Sofern ein kostenfreies Rücktrittsrecht des Kunden innerhalb einer bestimmten Frist
schriftlich vereinbart wurde, ist LetoMotel in diesem Zeitraum seinerseits berechtigt,
vom Vertrag zurückzutreten, wenn Anfragen anderer Kunden nach den vertraglich
gebuchten Zimmern vorliegen und der Kunde auf Rückfrage des Hotels auf sein
Recht zum Rücktritt nicht verzichtet.
-
Wird eine vereinbarte oder oben gemäß Klausel III Nr. 5 verlangte Vorauszahlung
nicht vereinbarungsgemäß geleistet, so ist das LetoMotel zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.
-
Ferner ist LetoMotel berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag
außerordentlich zurückzutreten, beispielsweise falls...
-
höhere Gewalt oder andere von LetoMotel nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung
des Vertrages unmöglich machen
-
Zimmer unter irreführender oder falscher Angabe wesentlicher Tatsachen, z.B. in der
Person des Kunden oder des Zwecks, gebucht werden
-
das Hotel begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Inanspruchnahme der
Hotelleistung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen des
Hotels in der Öffentlichkeit gefährden kann.
VI. Haftung des Hotels
-
Für eingebrachte Sachen haftet das Hotel dem Kunden nach den gesetzlichen Bestimmungen, das ist bis zum Hundertfachen des Zimmerpreises, höchstens aber € 3.500, sowie für Geld,
Wertpapiere und Kostbarkeiten bis zu € 800.
Die Haftungsansprüche erlöschen, wenn nicht der Kunde nach Erlangen der Kenntnis
von Verlust, Zerstörung oder Beschädigung unverzüglich dem Hotel Anzeige macht.
-
Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass das Hotel keine Aufbewahrungsmöglichkeit
in einem Hotel- oder Zimmersafe bietet. Die Einbringung durch den Gast erfolgt daher auf dessen eigene Gefahr.
-
Soweit dem Kunden ein Stellplatz in der Hotelgarage, auch gegen Entgelt, zur Verfügung gestellt wird, kommt dadurch kein Verwahrungsvertrag zustande.
Bei Abhandenkommen oder Beschädigung auf dem Hotelgrundstück abgestellter
oder rangierter Kraftfahrzeuge und deren Inhalte haftet LetoMotel nicht, außer bei Vorsatz
oder grober Fahrlässigkeit.
-
Gegenstände oder Materialien, die in allgemein zugänglichen Räumen des Hotels, in den technischen Einrichtungen und in der Lobby des Hotels hinterlassen werden, gelten nicht
als eingebracht.
VII. Schlussbestimmungen
-
Änderungen und Ergänzungen des Vertrages, der Antragsannahme oder dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen sollen in Textform erfolgen. Einseitige Änderungen oder Ergänzungen durch den Kunden sind unwirksam.
-
Erfüllungs- und Zahlungsort ist der Standort des Hotels.
-
Ausschließlicher Gerichtsstand ist München. Sofern ein Vertragspartner die Voraussetzung des § 38 Absatz 2 ZPO erfüllt und keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, gilt als Gerichtsstand München.
-
Es gilt deutsches Recht.
-
5. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Veranstaltungen unwirksam oder nichtig sein, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften.


